Zunächst ist festzuhalten, dass der amtliche Verteidiger vor der Berufungsverhandlung keinen Kontakt zum Beschuldigten mehr hatte (Protokoll Berufungsverhandlung S. 2). Entsprechend wurde die Position "Besprechung mit Klientschaft" vom 13. Februar 2024 auf der Honorarnote handschriftlich durchgestrichen, ohne dass jedoch eine Anpassung beim geltend gemachten Stundenaufwand vorgenommen wurde.