Mit Honorarnote vom 13. Februar 2024 machte er einen Stundenaufwand von 22.80 Stunden geltend und beantragte bei einem Stundenansatz von F. 220.00 sowie Auslagen im Gesamtbetrag von Fr. 1'090.80 die Ausrichtung einer Entschädigung von Fr. 6'509.60 (inkl. MwSt).