Im Ergänzungsgutachten vom 17. Oktober 2023 wurde ausgeführt, dass die nun festgestellte Toleranzentwicklung keine Auswirkung auf die Prognose habe. Die zentrale Problematik hinsichtlich der Rückfallgefahr sei nicht die schwere Intoxikation, sondern die Gesamtsituation und die Entwicklung der Persönlichkeitsstruktur, welche sich in der Evaluation des Ditt- mann-Kataloges abbilde. Diese sei jedoch nicht als psychiatrische Erkrankung einzuordnen. Die neuen Akten würden die Einschätzung der Rückfallgefahr damit nicht verändern (Ergänzungsgutachten S. 8).