Die Anwendung des Kriterienkatalogs nach Prof. Dittmann habe eine überwiegende Anzahl von sehr ungünstigen klinischen Prognosefaktoren ergeben. Insbesondere sei es bereits zu schwerwiegenden Delikten gegen die körperliche Integrität gekommen sei, drohe der Beschuldigte selber mit Suizid und zeige eine erhebliche eigene Bereitschaft zu schwerwiegender Delinquenz gegenüber der körperlichen Integrität der Ehefrau. Im Falle der Ausweisung aus der Schweiz sei mit einer schwergradigen Wahrscheinlichkeit von Delinquenz auszugehen (act.