ihrer aktuellen bzw. früheren Partnerin polizeibekannt oder angezeigt worden seien (act. 158), habe ergeben, dass der Beschuldigte in der (Risikokategorie 6 von 7 einzuordnen sei, in welcher 53 % der Täter innerhalb der nächsten 5 Jahre erneut gegen ihre bzw. eine zukünftige Partnerin einen polizeilich registrierten physischen Übergriff begehen würden (act. 158 und 167). Die Anwendung des Kriterienkatalogs nach Prof. Dittmann habe eine überwiegende Anzahl von sehr ungünstigen klinischen Prognosefaktoren ergeben.