Den Aussagen des Beschuldigten können auch hier keine verlässlichen Angaben zu seinem Trinkverhalten entnommen werden (vgl. etwa act. 238 und 266). Die Stimme des Beschuldigten auf den Sprachnachrichten wurde jedoch vom Dolmetscher als "undeutlich" (act. 307 f.) und anlässlich der polizeilichen Einvernahme der Ehefrau vom 14. Februar 2022 als "lallend" (act. 574) bezeichnet, womit davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte schon in der Nacht eine erhebliche Menge Alkohol konsumiert hatte. Gemäss den Ausführungen im Ergänzungsgutachten, welche sich insbesondere auf die Beschreibung des Zustands des Beschuldigten durch die Mobilen Ärzte an diesem Tag stützen (act.