Die Ehefrau wurde in grosse Angst versetzt, so dass sie am nächsten Morgen die Polizei aufsuchte und von ihrer aufgrund von wiederholten Drohungen und des im Jahr 2012 gegen sie erfolgten Tötungsversuchs bestehenden Angst berichtete. Bei der vorläufigen Festnahme am 14. Februar 2022, 14:10 Uhr, wies der Beschuldigte eine Atemalkoholkonzentration von 1.04 mg/l und drei Stunden später von 1.02 mg/l (entspricht ca. 2.08 bzw. 2.04 Promille) auf (act. 217). Wie hoch die Atemalkoholkonzentration in den Tatzeitpunkten war, ist indessen unklar. Den Aussagen des Beschuldigten können auch hier keine verlässlichen Angaben zu seinem Trinkverhalten entnommen werden (vgl. etwa act.