Allerdings dürfte die gewählte Formulierung ("ich würde … wenn ich könnte") und die Anwesenheit der Polizei die Wirkung der Aussage leicht reduziert haben. Hinsichtlich der Beweggründe des Beschuldigten, welcher auch diesen Vorfall in Abrede stellt, kann einzig vermutet werden, dass ihn das Aufbieten der Polizei und die Aufforderung derselben, die Wohnung zu verlassen, wütend gestimmt haben könnte, was indessen sein Verschulden nicht zu reduzieren vermag.