7.4.3.4. Die Drohung des Beschuldigten vom 4. Februar 2022 in Anwesenheit der Polizei, er würde die Ehefrau auf der Stelle am Hals durchschneiden, wenn er könnte, wiegt aufgrund der Erheblichkeit der angedrohten Tat und des durch die Ehefrau im Jahr 2012 Erlebten ebenfalls sehr schwer. Allerdings dürfte die gewählte Formulierung ("ich würde … wenn ich könnte") und die Anwesenheit der Polizei die Wirkung der Aussage leicht reduziert haben.