7.4.3.3. Im Zusammenhang mit der im Januar 2022 per Sprachnachricht geäusserten Drohung des Beschuldigten, er werde seine Ehefrau von Muttermund/Scheide bis zum Hals bzw. vom Muttermund bis zur Scheide aufschlitzen, ist festzuhalten, dass es sich auch hier um eine sehr schwere Drohung handelt. Die Ehefrau, welche sich damals in Sri Lanka befand, wurde dadurch in erhebliche Angst versetzt. Die Wirkung der (auch hier vor dem Hintergrund der Tat im 2012 verstärkt erscheinenden) Drohung dürfte durch die grosse räumliche Distanz zum Beschuldigten indessen eine gewisse Dämpfung erfahren haben.