7.4.3. 7.4.3.1. Diese Einsatzstrafe ist für die weiteren, mit einer Freiheitsstrafe zu ahndenden Drohungen in Anwendung des Asperationsprinzips angemessen zu erhöhen (Art. 49 Abs. 1 StGB). 7.4.3.2. In Bezug auf die zweite Drohung im Zusammenhang mit einem allfälligen negativen Ausgang des Asylverfahrens kann hinsichtlich des objektiven - 31 -