Der Beschuldigte drohte seiner Ehefrau an, sie mit einem Messer zu töten, sollte er erneut einen negativen Asylentscheid erhalten. Eine solche, von der Ehefrau als "Ultimatum" bezeichnete Äusserung ist in Relation zu den innerhalb des Tatbestands bestehenden Möglichkeiten als sehr schwere - 30 -