Am 1. November 2016 wurde er bedingt aus der stationären Massnahme entlassen, wobei eine Probezeit von zwei Jahren festgesetzt wurde. Die Probezeit wurde letztmals am 2. April 2019 um sechs Monate verlängert (Strafregisterauszug, act. 1). Offenbar vermochten weder die lange ausgesprochene Freiheitsstrafe noch die damals ausgestandene Haft oder der langjährige (teilweise vorzeitige) Massnahmenvollzug den Beschuldigten zu beeindrucken bzw. davon abzuhalten, erneut übermässig Alkohol zu konsumieren und gegenüber seiner Ehefrau straffällig zu werden und sie wiederholt mit dem Tod zu bedrohen. Er bagatellisiert die Vorstrafe noch heute (z.B. act.