Hinsichtlich der Diagnose wurde indessen keine Anpassung vorgenommen. Es würden sich keine Hinweise auf einen alkoholischen Eifersuchtswahn mit dauerhafter Überzeugung, von der Partnerin betrogen zu werden und hierfür Massnahmen treffen zu müssen, finden. Ein solcher sei von einer akuten Verstärkung von Emotionen und Verminderung der Impulskontrolle aufgrund von Alkohol abzugrenzen. Bei Zufuhr von Alkohol komme es zu Problemen mit der Impulskontrolle, die beim Beschuldigten verschiedene Formen annehmen würden. Es sei jedoch nicht von einer so schweren Einschränkung auszugehen, dass eine zusätzliche Diagnose zu - 28 -