4.5. Mit den genannten Äusserungen stellte der Beschuldigte seiner Ehefrau in Aussicht, sie zu töten oder sehr schwer zu verletzen, was auch bei einfachem sprachlichem Niveau offensichtlich als schwere Drohung gegen Leib und Leben zu verstehen ist. Der Einwand des Beschuldigten, dass die jeweiligen Ausdrücke in der tamilischen Kultur eine andere Bedeutung haben könnten, verfängt nicht. Wie erwähnt, übersetzten mehrere Dolmetscher die Sprachnachrichten vom 13./14. September 2021 sowie die Aussagen der Ehefrau weitgehend übereinstimmend. Zudem stammt die Ehefrau ebenfalls aus Sri Lanka und gehört derselben Kultur an wie der Beschuldigte.