- Zwischen September bis November 2021: Er töte die Ehefrau und sich selbst durch Enthauptung mit einem Messer oder anderweitig, wenn er einen negativen Asylbescheid erhalte. Angesichts des Umstands, dass die Ehefrau die Häufigkeit der als "Ultimatum" bezeichneten Äusserungen im Zusammenhang mit dem Ausgang des Asylverfahrens lediglich schätzte, ist nicht wie in der Anklage geschildert von sieben, sondern lediglich von mehreren, zugunsten des Beschuldigten von zwei erfolgten Vorfällen auszugehen;