Der Beschuldigte wurde – wie bereits erwähnt – als aufgebracht und unruhig beschrieben (Polizeirapport vom 5. Februar 2022 act. 547). Die Angaben des Beschuldigten zu seinem (nach eigenen Angaben nicht übermässigen) Alkoholkonsum (vgl. act. 266) sind weiter offensichtlich unzutreffend, zumal die Atemalkoholmessung beim Polizeieinsatz vom 4. Februar 2022 eine hohe Atemalkoholkonzentration von 1.10 mg/l (act. 545) und bei der Festnahme am 14. Februar 2022 nach 14 Uhr 1.04 mg/l (act. 217) ergab. Dies entspricht etwa 2.20 bzw. 2.08 Promille.