4.3.4.2. Der Beschuldigte bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe pauschal und führt einzig detailliert aus, dass es wegen des Verkaufs des Hauses an den Sohn wiederholt zu Streitigkeiten gekommen sei, wobei er seine Frau nie bedroht, sondern (wie zumindest teilweise eingeräumt) lediglich beschimpft habe. Auch wenn er angab, ein sehr gutes Verhältnis zu seiner Frau zu haben (act. 563), versuchte er wiederholt, sie in einem schlechten Licht darzustellen und erhob diverse Vorwürfe gegen sie (act. 238: Seine Frau habe ihn mit dem Hausverkauf betrogen und Anzeige erstattet, als er sie damit konfrontiert habe. Es laufe ein Komplott gegen ihn;