Er trinke erst wieder, seit der Brief gekommen und seine Ehefrau nach Sri Lanka gegangen sei. Es stimme nicht, dass es Streit gebe, wenn er alkoholisiert sei. Es sei nur wegen der Rechnung. Der Sohn trage das Ganze, er sei "Mafioso" (act. 267). Er würde nie Drohungen in die Tat umsetzen (act. 268). Anlässlich der Hauptverhandlung verweigerte der Beschuldigte die Aussagen (act. 708). - 22 - Es kann zudem auf die im vorinstanzlichen Urteil widergegebenen Aussagen verwiesen werden (E. 3.1).