An der Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht vom 17. Februar 2022 (act. 264 ff.) führte er wiederum aus, seine Frau nie bedroht zu haben. Seine Frau mache diese Aussagen wegen des Geldes. Sie sei vom Sohn beeinflusst worden. Der abweisende Asylentscheid sei im September 2020 gekommen. Er habe in diesem Zusammenhang nicht gedroht. Die Ehefrau mache das nur wegen des Geldes. Sie habe auch ihren ersten Ehemann wegen des Geldes umgebracht. Er sei um Fr. 350'000.00 "verarscht" worden. Das Haus sei 2020 verkauft worden und sie hätten ihm einen falschen (zu tiefen) Verkaufspreis mitgeteilt (act.