Dass er in Anwesenheit der Polizei zu seiner Ehefrau gesagt habe, wenn er die Wahl hätte, würde er sie auf der Stelle töten, stimme nicht (act. 559). Auf Vorhalt der Sprachnachrichten vom 14. Februar 2022 bestritt er zunächst, diese Äusserungen gemacht zu haben bzw. gab an, sich nicht richtig zu erinnern (act. 560). Schliesslich räumte er ein, dass es schon stimme, dass er solche Nachrichten versandt habe. Er habe gefragt, ob sie einen anderen Mann habe, da sie nie zu Hause sei. Er habe jedoch nie erwähnt, dass er jemanden umbringen werde (act. 561). Seine Ehefrau lebe seit einigen Wochen bei der Tochter, weil diese Hilfe bei den Enkeln benötige.