4.3.4. 4.3.4.1. Der Beschuldigte bestritt bereits an der delegierten Einvernahme vom 15. Februar 2022 (act. 552 ff.), seine Frau bedroht zu haben (act. 555 und 564). Er habe sie einzig einmal im November 2021 als Hund und Hure beschimpft. Er sei wütend gewesen wegen des Hausverkaufs (act. 555). Er habe sie einfach beschimpft ("Hund") und dabei schon mal erwähnt, sie solle doch sterben, weil sie ihn wegen des Hauses hintergangen habe (act. 557). Er habe nie gesagt, dass er sich und die Ehefrau töten werde, wenn er wieder einen negativen Asylentscheid erhalten würde. Er habe nur mehrmals gesagt, dass er sich in diesem Fall selbst umbringen würde.