So gab die Tochter an, beim Polizeieinsatz am 4. Februar 2022 in ihrer Wohnung zwar zugegen gewesen zu sein. Sie habe jedoch nicht alles mitbekommen, da sie am Coronavirus erkrankt gewesen sei, auf ihr Kind habe schauen müssen und auch noch ihr Bruder dazugekommen sei. Sie habe keine Kraft mehr gehabt und sich zurückgezogen. Ihre Aussagen, dass sie am 4. Februar 2022 keine Drohung gehört habe, können damit nicht als Hinweis gewertet werden, dass diese nicht erfolgt sein könnte (act. 602).