delegierte Einvernahme als Zeugin act. 596 ff.), dass der Beschuldigte ein oder zweimal gesagt habe, er werde die Mutter umbringen, gestützt. Sie gab an, diese Äusserung nicht selbst gehört zu haben. Die Mutter habe es ihr erzählt, als sie im Dezember 2021 in Sri Lanka gewesen sei (act. 601 f.). Auch in der (vom Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichten) E-Mail vom 13. Februar 2024 bestätigte die Tochter, dass der Beschuldigte mehrfach Drohungen ausgesprochen habe, welche er jedoch sicherlich nicht ernst gemeint habe.