Es ist im Übrigen darauf zu verweisen, dass die Ehefrau bereits im Verfahren betreffend den Fessel- und Würgevorfall im Jahre 2012 ein ähnliches Aussageverhalten zeigte. Auch hier bestätigte sie zwar im weiteren Gang des Verfahrens die meisten Sachverhaltsmomente, schwächte diese jedoch stark ab, gab an, dass "stirb" ein ganz normales Schimpfwort sei, welches sie nicht ernstgenommen oder geängstigt habe und verwies darauf, dass es ihre Schuld sei, dass der Beschuldigte nun im Gefängnis sei.