Insbesondere ist diese Aussagenentwicklung sowie der anlässlich der Hauptverhandlung gestellte Sistierungsantrag mit dem wiederholt angedeuteten familiären und gesellschaftlichen Druck vereinbar. Wie erwähnt, gab sie mehrfach an, dass sie von der Familie und dem Freundeskreis des Beschuldigten für das Strafverfahren und die damit verbundene Inhaftierung des Beschuldigten verantwortlich gemacht werde. Sie bezeichnete den Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden als unehrenhaft und ihre heutige Situation gar als selbstverschuldet, da sie mit der Anzeige gegen den Beschuldigten aufgrund des Vorfalls im 2012 zur Verschlechterung seiner Lebenssituation beigetragen habe.