In den folgenden Befragungen bestätigte die Ehefrau die von ihr geschilderten Vorfälle weitgehend, auch wenn sie sich zwischenzeitlich auf Nichterinnern berief. In der Berufungsverhandlung verneinte sie erstmals die noch an der Hauptverhandlung bestätigte Aussage, dass der Beschuldigte sie Mitte Januar 2022 über die App Viber bedroht habe, wobei sie angab, dass sie das auch gegenüber der Polizei nicht angegeben habe, was offensichtlich nicht zutrifft. Dass die Ehefrau – wie von ihr vorübergehend verneint (act.