Bereits anlässlich dieser Befragung wurde indessen die Mühe der Ehefrau deutlich, den Beschuldigten zu belasten, als sie angab, dass sie nicht verstehe, warum sie all diese aufwühlenden Sachen wieder erwähnen müsse, und dass sie den Beschuldigten nicht mehr belasten wolle (act. 575). Auch schien sie Konsequenzen eines Strafverfahrens vermeiden zu wollen, indem sie festhielt, keine Strafanzeige erstatten zu wollen und auf die Stellung eines Strafantrags und einer Zivilforderung zu verzichten. Dass sie dennoch die Polizei aufgesucht hatte und angab, sie wolle, dass protokolliert werde, was bei ihnen passiere (act. 579), spricht dafür, dass das Erlebte sie erheblich beunruhigte.