4.3.3.2. Die ersten Aussagen der Ehefrau, welche nur wenige Stunden nach der mit Sprachnachrichten vom 13./14. Februar 2022 versandten Drohungen erhoben wurden, enthalten detaillierte Schilderungen der verschiedenen dem Beschuldigten vorgeworfenen Äusserungen. Sie verknüpft die geschilderten Vorfälle mit äusseren Umständen und Besonderheiten (z.B. Asylverfahren, für dessen möglicherweise negativen Ausgang der Beschuldigte sie verantwortlich mache [act. 571 f.]; Eskalieren der Situation im September 2021, als er einen negativen Asylentscheid erhalten habe [act.