Zu ihren früheren Aussagen, der Beschuldigte habe ihr Mitte Januar 2022 über die App Viber mitgeteilt, dass er sie vom Muttermund bis zur Scheide aufschlitze, gab sie an, dass weder der Beschuldigte noch sie selbst dies gegenüber der Polizei gesagt hätten (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5 f.). Am 4. Februar 2022 sei die Polizei in die Wohnung der Tochter gekommen, weil der Beschuldigte laut gewesen sei und Probleme gemacht habe. Er habe gewollt, dass sie zurückkomme. Auf die Frage, ob er sie bedroht habe, gab sie an, alles vergessen zu haben. Sie habe nicht nach Hause gewollt, weil sein Gerede sie nerve (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6 und 7 f.).