Sie fügte jedoch an, dass er nur so rede und so etwas nicht machen würde. Er habe Aufenthaltsprobleme gehabt und das gesagt, weil er traurig gewesen sei. Er habe sie nicht für seinen negativen Asylentscheid verantwortlich gemacht und immer gesagt, dass falsch sei, was er gemacht habe und er darüber traurig sei (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). Zu ihren früheren Aussagen, der Beschuldigte habe ihr Mitte Januar 2022 über die App Viber mitgeteilt, dass er sie vom Muttermund bis zur Scheide aufschlitze, gab sie an, dass weder der Beschuldigte noch sie selbst dies gegenüber der Polizei gesagt hätten (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5 f.).