Anlässlich der Berufungsverhandlung gab die Ehefrau während bzw. nach der Zeugenbelehrung an, dass sie gerne alles vergessen möchte, schon fast alles vergessen habe und ihre früheren Aussagen nicht mehr in Erinnerung habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 f.). Schliesslich bestätigte sie jedoch, dass sie am 14. Februar 2022 zur Polizei gegangen sei und mitgeteilt habe, vom Beschuldigten bedroht worden zu sein.