In der Folge bestätigte die Ehefrau, dass sie vom Beschuldigten für den negativen Asylentscheid verantwortlich gemacht werde. Sie gab an, dass sie sich nicht mehr ganz erinnern könne, was er gesagt habe, und es bedeutungslos sei, wenn jemand sage, er töte sich selber oder jemand anderen. Manchmal habe man Angst, manchmal nicht. Sie habe keine Angst, wenn sich ihr Ehemann so äussere (act. 704 f.). Hinsichtlich der in Anwesenheit der Polizei im Februar 2022 geäusserten Drohung, dass er sie aufschneiden würde, berief sich die Ehefrau mit Hinweis auf ihren Bluthochdruck auf ihre Vergesslichkeit (act. 705).