Es sei wie ein Schimpfwort, welches sie nicht ernst bzw. wörtlich nehme (act. 590). Weiter verwies die Ehefrau auf mittels Sprachnachrichten ausgesprochene Drohungen. Sie habe diese auch der Polizei ausgehändigt (act. 586). Gegen Ende der Befragung gab sie dagegen an, per Sprachnachrichten keine Todesdrohungen erhalten zu haben (act. 591).