594) und im Freundes- und Verwandtenkreis des Beschuldigten alle nachfragen würden, wo er sei und warum er so lange im Gefängnis sei (act. 590). Dennoch bestätigte sie wiederholte Drohungen im Zusammenhang mit einem möglicherweise negativen Ausgang des Asylverfahrens (von ihr als "Ultimatum" bezeichnet; act. 586-588), gab jedoch zwischendurch an, sich nicht erinnern zu können (act. 588) bzw. dass der Beschuldigte das nicht so ernsthaft gesagt habe (act. 586) und es sich eher um bei Tamilen übliche Fluchworte gehandelt habe (act. 587) oder dass er ihr eher Schnittwunden i.S.v.