Sie gab an, zu befürchten, dass ihre Kinder und Enkelkinder negativ beeinflusst werden könnten, wenn der Beschuldigte noch länger im Gefängnis bleiben müsse (act. 591) und führte aus, dass sie die einzige aus der Familie sei, die bislang bei der Polizei und beim Gericht gewesen sei, was auch für die Kinder nicht ehrenwert sei (act. 593). Sie verwies darauf, dass die Familie schlecht rede, da sie den Beschuldigten angezeigt habe (act. 594) und im Freundes- und Verwandtenkreis des Beschuldigten alle nachfragen würden, wo er sei und warum er so lange im Gefängnis sei (act. 590).