Sie wolle jedoch keine Strafanzeige stellen. Auf die Stellung einer Zivilforderung verzichtete sie ebenfalls und gab an, sie wolle nur, dass protokolliert werde, was bei ihnen passiere (act. 579; vgl. auch Formular vom 14. Februar 2022 mit Verzicht auf Stellung eines Strafantrags und auf Konstituierung als Privatklägerin, act. 609). Am Ende der Befragung äusserte sie Sorgen, dass der Beschuldigte den Kindern etwas tun könnte, da sie die Polizei informiert habe (act. 580).