Auf die Aufforderung, chronologisch anzugeben, wann und wie sie vom Beschuldigten in Telefongesprächen, Nachrichten oder Sprachnachrichten bedroht worden sei, gab sie an, sich nicht an alle Nachrichten zu erinnern. Sie verstehe nicht, weshalb sie alle Sachen wieder erwähnen müsse, welche sie aufwühlen würden. Sie wolle ihren Mann nicht mehr belasten, das bringe sie auch nicht weiter (act. 575). Sie äusserte wiederholt, dass sie erhebliche Angst habe, der Beschuldigte könnte die ausgesprochenen Drohungen in die Tat umsetzen (act. 567-579). Sie wolle jedoch keine Strafanzeige stellen.