von Muttermund/Scheide bis zum Hals aufschlitzen werde. Das müsse Mitte Januar 2022 gewesen sein. Sie sei damals bei ihrer Mutter in Sri Lanka gewesen (act. 574). Auf Frage nach weiteren Sprachnachrichten mit drohendem Inhalt verwies sie auf die in der Nacht vom 13./14. Februar 2022 erhaltenen Nachrichten. Diese wurden (zumindest teilweise) auch auf ihrem Mobiltelefon festgestellt (act. 574, vgl. dazu E. 4.2). Auf die Aufforderung, chronologisch anzugeben, wann und wie sie vom Beschuldigten in Telefongesprächen, Nachrichten oder Sprachnachrichten bedroht worden sei, gab sie an, sich nicht an alle Nachrichten zu erinnern.