Meist habe er sie von der Wohnung in Q._____ aus angerufen, wenn sie sich beim Sohn oder der Tochter aufgehalten habe. Einmal habe er seine Geschwister in U._____ besucht und von dort aus angerufen (act. 571 ff.). Am 4. Februar 2022 habe er ihr in der Wohnung der Tochter in Anwesenheit der Polizei in Tamil gesagt, dass er sie auf der Stelle töten würde, wenn er die Wahl hätte (act. 573). Er habe sie auch per Sprachnachrichten bedroht (act. 571). Über die App Viber habe er ihr in einer Sprachnachricht angedroht, dass er sie - 14 -