Die in der Anklage lediglich zeitlich erwähnte Sprachnachricht vom 14. Februar 2022, 00.08 Uhr, enthält angesichts der den Akten enthaltenen Übersetzungen nur Vorwürfe hinsichtlich zahlreicher Affären sowie, dass sie für den Tod seines Bruders verantwortlich sei (act. 308, 575). Drohender Inhalt ist den Übersetzungen indessen nicht zu entnehmen und wird dem Beschuldigten auch in der Anklage nicht konkret vorgeworfen.