4.2. Die Ehefrau des Beschuldigten suchte am 14. Februar 2022 nur wenige Stunden nach Erhalt der letzten inkriminierten Sprachnachricht die Polizei auf und gab an, vom Beschuldigten wiederholt mit dem Tod bedroht worden zu sein und Angst um sich und ihre Familie zu haben (Polizeirapport vom 28. März 2022 act. 538). Gleichentags konnte das Mobiltelefon des Beschuldigten sichergestellt werden. Darauf wurden mehrere Sprachnachrichten vom 13./14. Februar 2022 festgestellt, mit welchen der Beschuldigte seine Ehefrau diverser Affären bezichtigte und seine Wut und Verletzung darüber wortreich zum Ausdruck brachte (Übersetzung act.