Sie habe sich allerdings auch dabei teilweise in Widersprüchen verfangen. Ihre über sämtliche Einvernahmen hinweg inkonstant ausfallenden Aussagen seien jedoch nicht per se unglaubhaft, zumal sie teilweise durch die Aussagen der Tochter als auch des Beschuldigten gestützt würden. Die Tochter erscheine grundsätzlich glaubwürdig, befinde sich aber in einer äusserst schwierigen Situation, zumal sie durch ihre Aussagen nicht nur ihren Vater belaste, sondern auch ihre Mutter mittelbar hätte gefährden können, was auch die Würdigung ihrer Aussagen schwierig mache.