Die Ehefrau mache grundsätzlich geltend, vom Beschuldigten mehrfach bedroht worden zu sein. Sie sage jedoch nur teilweise aus, dadurch in Angst und Schrecken versetzt worden zu sein und gebe teilweise an, dass der Beschuldigte diese Äusserungen nicht ernst meine und als Schimpfwörter verwende, weshalb sie keine Angst habe. Besonders anlässlich der Hauptverhandlung sei sie regelrecht darum bemüht gewesen, die Äusserungen des Beschuldigten zu verharmlosen. Sie habe sich allerdings auch dabei teilweise in Widersprüchen verfangen.