3.5. Mit Verfügung vom 21. Juni 2023 wurde den Parteien die Erstellung eines psychiatrischen Ergänzungsgutachten angekündigt und ihnen Gelegenheit gegeben, zur Person des Sachverständigen sowie den vorgesehenen Ergänzungsfragen Stellung zu nehmen. Die übrigen Beweisanträge des Beschuldigten wurden einstweilen abgewiesen. 3.6. Nachdem die Parteien keine Einwendungen zur Person des Sachverständigen vorgebracht und keine weiteren Ergänzungsfragen beantragt hatten, wurde am 24. Juli 2023 die Erstellung eines psychiatrischen Ergänzungsgutachtens in Auftrag gegeben, welches am 17. Oktober 2023 erstattet wurde.