5. Die Verfahrenskosten von CHF 5'706.00 (Anklagegebühr CHF 1'500.00, Polizeikosten CHF 6.00, Gutachtenkosten CHF 4'200.00) seien dem Beschuldigten aufzuerlegen. 6. Die Kosten der amtlichen Verteidigung seien auf die Staatskasse zu nehmen und vom kostenfälligen Beschuldigten zurückzufordern, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschuldigten." 3.2. Mit Verfügung vom 13. Februar 2023 ordnete die Verfahrensleiterin die Durchführung des mündlichen Berufungsverfahrens an.