2.3. Mit Eingabe vom 19. September 2022 meldete die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Berufung an. 3. 3.1. Nach Zustellung des schriftlich begründeten Urteils am 30. Januar 2023 erklärte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 9. Februar 2023 die Berufung und stellte die folgenden Anträge: "1. Das Urteil des Präsidiums des Strafgerichts des Bezirksgerichts Aarau vom 8. September 2022 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Der Beschuldigte sei wegen mehrfacher Drohung gegen die Ehegattin gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 180 Abs. 2 lit. a StGB schuldig zu sprechen.