Der Beschuldigte beantragte einen vollumfänglichen Freispruch, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen. -4- 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau erkannte mit Urteil vom 8. September 2022: "1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Staatskasse. 3. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten wird eine Entschädigung von Fr. 5'676.65 (inkl. Fr. 405.85 MwSt.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen."