Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verurteilte den Beschuldigten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen (abzüglich 73 Tage Untersuchungshaft). 1.2. Der Beschuldigte erhob am 3. Mai 2022 und 12. Mai 2022 Einsprache gegen den Strafbefehl. 1.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau überwies den Strafbefehl am 18. Mai 2022 als Anklageschrift an das Bezirksgericht Aarau zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. Am 8. September 2022 fand vor dem Bezirksgericht Aarau die Hauptverhandlung mit Befragung des Beschuldigten sowie C._____ (nachfolgend Ehefrau) als Auskunftsperson statt.