Bei einer Gelegenheit befand er sich an einer unbekannten Örtlichkeit in U._____ und benutzte ein Telefon. Mitte Januar 2022 verschickte der Beschuldigte von einer unbekannten Örtlichkeit über den Nachrichtendienst ‘Viber’ eine Sprachnachricht an C._____ und kündigte ihr darin an, dass er sie vom Muttermund bis zur Scheide aufschlitzen werde. Am Freitag, 4. Februar 2022, ca. 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr, fand aufgrund einer Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und C._____ ein Polizeieinsatz am Wohnort der gemeinsamen Tochter -3-